Im Werkvertragsrecht ist es nach der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 zu umfangreiche Änderungen gekommen.
Was ich für Sie – insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, biete:
- Prüfung, ob eine Werkvertrag vorliegt
- Überprüfung, ob ein Mangel vorliegt, welches Recht anzuwenden ist und welche Folgen daraus resultieren:
- Nacherfüllung
- Selbstvornahme
- Minderung
- Rücktritt
- Schadensersatz
- Gestaltung von Verträgen und AGB
- fundierte Schulung und Erläuterung insbesondere für Werkunternehmer
- Überprüfung von Verfahrensabläufen
- Forderungsmanagement – insbesondere unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen